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Terms & Conditions

Zuletzt aktualisiert 09 Aug 2023

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Allgemeine Geschäftsbedingungen

1. Grundlagen

1.1. Vertragspartner

Vertragspartner sind Lorenz Schmidt (Schützenstraße 19, 48143 Münster) und Dr. Jan Freudenthal (Kopenhagener Straße 44, 10437 Berlin) im folgenden Anbieter genannt und der Geschäftskunde, der nicht als Verbraucher gemäß § 13 BGB gilt.

1.2. Geltungsbereich und Exklusivität

1.2.1.

Diese Bedingungen gelten für alle vertraglichen und vorvertraglichen Beziehungen mit unseren Geschäftskunden, ungeachtet des Leistungsumfangs. Sie sind ebenfalls Grundlage für alle künftigen Lieferungen und Dienstleistungen, selbst wenn sie nicht erneut explizit vereinbart werden. Abweichungen können aus spezifischen Vertragsvereinbarungen resultieren, die dann Vorrang haben.

1.2.2.

Abweichende Geschäftsbedingungen des Geschäftskunden werden nicht anerkannt, es sei denn, sie wurden von uns schriftlich bestätigt.

1.2.3.

Der Anbieter ist befugt, diese Geschäftsbedingungen sowie die jeweiligen Produkt- oder Dienstleistungsbeschreibungen oder Preise nach angemessener Vorankündigung zu ändern. Änderungen werden dem Geschäftskunden schriftlich mitgeteilt. Sollten die Änderungen den Geschäftskunden benachteiligen, hat dieser ein Sonderkündigungsrecht für den betroffenen Vertrag. Der Anbieter informiert den Geschäftskunden über dieses Recht sowie darüber, dass die Änderung wirksam wird, wenn der Geschäftskunde nicht innerhalb von vier Wochen nach Erhalt der Änderungsmiteilung kündigt.

1.3. Vertragsabschluss

1.3.1.

Sofern nicht anders geregelt, erfolgt der Vertragsabschluss durch ein verbindliches Angebot von den Anbietern und die Auftragsvergabe durch den Geschäftskunden bzw. den Erhalt der Auftragsbestätigung vom Anbieter.

1.3.2.

Angebote vom Anbieter sind für 30 Tage bindend, sofern nicht anderweitig vereinbart. Das Angebotsdatum ist für die Fristberechnung maßgeblich.

1.4. Vertragsinhalt

1.4.1.

Der Vertragsgegenstand ergibt sich aus dem jeweiligen Einzelvertrag.

1.4.2.

Für die Übernahme einer Garantie für bestimmte Merkmale einer Dienstleistung ist eine schriftliche Bestätigung durch den Anbieter erforderlich.

1.5. Beauftragung von Subunternehmern

Der Anbieter darf alle vertraglichen Leistungen durch Subunternehmer erbringen. Für deren Leistungen haftet Anbieter wie für eigene Tätigkeiten.

2. Leistungen von Anbieter

Die Leistungen vom Anbieter werden in den jeweiligen Einzelverträgen festgelegt.

2.1. Bedingungen für Softwareprodukte von Anbieter

Die folgenden Bedingungen gelten für die Überlassung von Softwareprodukten vom Anbieter.

2.1.1. Dauerhaftes Lizenzmodell

Bei einmaliger Zahlungsvereinbarung räumt Anbieter dem Geschäftskunden ein einfaches, unbefristetes, nicht übertragbares Nutzungsrecht für die in der Rechnung und/oder dem Auftrag angegebene Software ein.

2.1.2. Abo-Lizenzmodell

Bei der Vereinbarung wiederkehrender Gebühren erhält der Geschäftskunde ein einfaches, befristetes und nicht übertragbares Nutzungsrecht für die in der Rechnung und/oder dem Auftrag genannte Software.

2.1.3.

Äußerungen von Mitarbeitern von dem Anbieter oder Dritten sowie Werbeaussagen stellen im Zweifel nur dann eine Beschaffenheitsangabe der geschuldeten Leistung dar, wenn die Anbieter dies schriftlich bestätigt hat.

2.1.4.

Anbieter ist berechtigt, den Inhalt seiner Leistungen einschließlich der bereitgestellten Software im Rahmen von nutzeroberflächenbezogenen, technologischen oder inhaltlichen Weiterentwicklungen zu verändern und anzupassen, sofern die vereinbarten Funktionalitäten der Software hierdurch nicht wesentlich eingeschränkt werden.

2.1.5. Eigentums- und Urheberrechte

Die dem Geschäftskunden überlassene Software und sämtliche zugehörigen Dokumentationen verbleiben im Eigentum vom Anbieter. Jegliche Urheber- und Nutzungsrechte bleiben bei dem Anbieter. Es ist dem Geschäftskunden untersagt, Schutzrechtshinweise zu entfernen oder zu verändern. Jegliche nicht ausdrücklich erlaubte Vervielfältigung, Modifikation oder Verbreitung ist untersagt. Das Dekompilieren, Rückassemblieren oder Umwandeln der Software in lesbaren Code sowie jede nicht ausdrücklich genehmigte Nutzung, Verbreitung oder Änderung ist verboten. Jegliche Dokumentation im Zusammenhang mit der Software ist urheberrechtlich geschützt und darf nicht ohne explizite Zustimmung vervielfältigt oder weitergegeben werden.

2.2. Bedingungen für Dienstleistungen oder Werkleistungen

2.2.1. Dienstleistungen

Der Anbieter erbringt Beratungs- und Unterstützungsleistungen für den Kunden. Diese Dienstleistungen dienen ausschließlich der Unterstützung des Kunden bei einem Vorhaben, das der Kunde in eigener Verantwortung durchführt. Eine Haftung für das Erreichen eines bestimmten Ergebnisses seitens des Anbieters ist ausgeschlossen.

2.2.3. Abnahme bei Werkleistungen

Der Anbieter stellt dem Kunden die vertragsgemäß hergestellte Leistung bzw. in sich abgeschlossene Teile zur Abnahme zur Verfügung. Die Abnahme erfolgt durch den Kunden unverzüglich und umfasst Funktionsprüfungen anhand von Testdaten und Testszenarien, die der Kunde bereitzustellen hat. Sollten keine erheblichen Mängel festgestellt werden, ist die Abnahme als erfolgreich zu betrachten. Nicht wesentliche Abweichungen berechtigen den Kunden nicht zur Abnahmeverweigerung, wobei die Mängelbeseitigungspflicht von Anbieter unberührt bleibt. Eine Abnahme gilt als erfolgt, wenn innerhalb von dreißig Tagen nach Bereitstellung keine erheblichen Mängel gerügt wurden oder der Kunde die Arbeitsergebnisse in seinen Produktivbetrieb übernimmt.

2.2.4. Eigentums- und Nutzungsrechte bei Werkleistung

Alle Urheberrechts- und Nutzungsrechte an Materialien, die im Rahmen der Werkleistung entstehen oder bereits existierten, verbleiben bei Anbieter. Der Kunde erhält, sofern nicht anders vertraglich geregelt, ein unwiderrufliches, nicht-exklusives Nutzungsrecht zur Verwendung dieser Materialien innerhalb seines Unternehmens sowie für mit ihm verbundene Unternehmen gemäß § 15 AktG.

Wird dem Kunden ein exklusives Nutzungsrecht eingeräumt und der Vertrag wird vom Kunden vor Vollendung der Werkleistung aus Gründen, die Anbieter nicht zu vertreten hat, gekündigt, erhält der Kunde nur ein einfaches Nutzungsrecht an den bis dahin übergebenen Arbeitsergebnissen.

3. Kundenverantwortlichkeiten und -pflichten

3.1.

Der Kunde ist dafür zuständig, auf eigene Kosten alle erforderlichen Bedingungen in seinem Betriebsbereich zu schaffen, die für eine sachgemäße Erbringung der Dienstleistungen durch Anbieter notwendig sind. Insbesondere obliegt dem Kunden die Verantwortung für die Bereitstellung sowie die Richtigkeit und Vollständigkeit aller Informationen, Dokumente und Arbeitsmittel, die Anbieter für die Leistungserbringung benötigt.

3.2.

Wenn der Kunde seine Mitwirkungspflichten nicht erfüllt oder versäumt, diese ordnungsgemäß oder rechtzeitig zu erfüllen, und dadurch die Leistungserbringung durch Anbieter behindert ist, wird der Anbieter von der Pflicht zur Erbringung der betroffenen Leistung und eventuell vereinbarten Fristen und Meilensteinen entbunden. In solchen Fällen werden vereinbarte Termine und Fristen angepasst und um einen angemessenen Zeitraum verlängert oder verschoben.

3.3.

Der Kunde ist verpflichtet, dem Anbieter alle Kosten, Schäden und zusätzlichen Gebühren zu erstatten, die durch die Nichterfüllung seiner Mitwirkungspflichten entstehen.

4. Entgelte und Zahlungsmodalitäten

4.1.

Alle angegebenen Preise sind zuzüglich der gesetzlich anfallenden Mehrwertsteuer.

4.2.

Die Preise ergeben sich aus dem jeweiligen Vertrag oder, bei fristgerechter Annahme eines Angebots vom Anbieter, aus diesem Angebot. Fehlt eine solche Vereinbarung, gelten die zum Zeitpunkt der Auftragsannahme durch Anbieter gültigen Preis- und Produktlisten die dem Angebot beigefügt bzw. enthalten sind. Die Preise verstehen sich, sofern nicht anders vereinbart, exklusive Nebenkosten wie Reise-, Transport- und Versicherungskosten.

4.3.

Im Vertrag genannte Kostenschätzungen für zeit- und materialbasierte Leistungen sind unverbindlich. Sie basieren auf einer nach bestem Wissen und Gewissen durchgeführten Beurteilung des benötigten Aufwands. Die Abrechnung erfolgt auf Basis des tatsächlichen Arbeitsaufwands, sofern vertraglich nichts anderes festgelegt ist.

4.4.

Einmalige Gebühren werden mit Erbringung der Leistung fällig.

4.5.

Wiederkehrende Gebühren sind jeweils im Voraus für den vereinbarten Abrechnungszeitraum (monatlich, jährlich) fällig.

4.6.

Für dauerhafte Vertragsverhältnisse erteilt der Kunde Anbieter ein SEPA-Lastschriftmandat für den Einzug der laufenden Gebühren.

4.7.

Alle Rechnungen sind nach Erhalt innerhalb einer Frist von 10 Tagen vollständig zu begleichen. Ein Skonto wird nicht eingeräumt.

4.8.

Beanstandungen gegenüber der Rechnungsstellung von Anbieter müssen innerhalb einer Frist von 14 Tagen nach Rechnungserhalt schriftlich erfolgen. Unterlassene oder versäumte Einwände gelten als Genehmigung. Gesetzliche Ansprüche bei versäumten Beanstandungen bleiben unberührt.

4.9.

Anbieter behält sich das Recht vor, bei laufender monatlicher oder jährlicher Vergütung die Preise während der Vertragslaufzeit zu ändern. Diese Änderungen werden dem Kunden mit einer Frist von vier Wochen mitgeteilt und berechtigen diesen zu einer außerordentlichen Kündigung innerhalb von zwei Wochen nach Erhalt der Mitteilung.

4.10.

Preiserhöhungen für Waren und Dienstleistungen werden dem Kunden kommuniziert und werden mit Zugang der Mitteilung wirksam. Der Kunde hat dann das Recht, innerhalb eines Monats den Vertrag für den betroffenen Vertragsgegenstand zu kündigen. Preiserhöhungen treten nicht in Kraft, wenn zwischen Vertragsschluss und Lieferung weniger als vier Monate liegen.

4.11.

Bei Nichtbeachtung der Zahlungsbedingungen oder Zahlungsverzug werden alle Forderungen von Anbieter sofort fällig. Dies gilt auch, wenn der Kunde bei Ratenzahlungen einen rückständigen Betrag hat, der mindestens 10% des gesamten Kaufpreises ausmacht. In solchen Fällen kann der Anbieter den Vertrag kündigen und Schadensersatz verlangen.

4.12.

Ein Zurückbehaltungsrecht, das nicht auf demselben Vertragsverhältnis beruht, kann vom Kunden nicht ausgeübt werden. Aufrechnungen sind nur mit unbestritenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen möglich.

5. Eigentumsvorbehalt

5.1.

Der Anbieter behält sich das Eigentum bzw. bei Software und IT-Services einzuräumende Rechte bis zur vollständigen Bezahlung der geschuldeten Vergütung vor.

5.2.

Zuvor sind die eingeräumten Rechte nur vorläufig und durch den Anbieter bzw. die Lizenzgeber frei widerruflich eingeräumt. Bei Software erlischt bei Geltendmachung des Eigentumsvorbehalts das Recht des Kunden zur Weiterverwendung. Sämtliche vom Kunden gefertigten Programmkopien müssen gelöscht werden.

5.3.

Verkaufte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung sämtlicher Forderungen durch den Kunden Eigentum von Anbieter. Der Kunde ist nicht berechtigt, die Ware zu verpfänden oder zu übereignen. Bei Zugriffen Dritter auf die Vorbehaltsware wird der Kunde auf das Eigentum von Anbieter hinweisen und Anbieter unverzüglich benachrichtigen. Bei verschuldeten Zahlungsrückständen des Kunden gilt die Geltendmachung des Eigentumsvorbehalts nicht als Rücktritt vom Vertrag. Im Fall der Verletzung der vorgenannten Pflichten steht Anbieter nach fruchtlosem Ablauf einer angemessenen Nachfrist das Recht zu, vom Vertrag zurückzutreten.

6. Verzug

6.1.

In den Vertragsunterlagen etc. genannte Liefer- und Leistungstermine oder -fristen sind nur dann verbindlich, wenn diese vom Anbieter schriftlich als verbindlich bezeichnet worden sind.

6.2.

Gerät der Anbieter bei der Erfüllung einer Leistung in Verzug, kann sich der Kunde von dem Vertrag lösen oder Schadensersatz wegen Nichterfüllung verlangen, wenn er zuvor schriftlich eine fruchtlos abgelaufene Nachfrist von mindestens vier Wochen gesetzt hat.

6.3.

Die Vertragslösung erfolgt bei Dauerschuldverhältnissen (z.B. Lizenzvertrag, Wartungsvertrag) durch fristlose Kündigung, ansonsten durch einen Rücktritt vom Vertrag.

6.4.

Darüber hinaus sind Schadensersatzansprüche des Kunden oder der Aufwendungsersatzanspruch wegen Nichterfüllung oder verspäteter Erfüllung sowie wegen etwaiger Folgeschäden ausgeschlossen, soweit nicht gemäß Ziff. 8 (Haftung) zwingend gehaftet wird.

7. Mängelansprüche

Der Anbieter bietet Softwareprodukte im Rahmen eines Softwareüberlassungsvertrages an, welcher die zeitweise Überlassung von Softwareprodukten als Mietsache regelt. Bei angebotenen Werksleistungen oder anderen Leistungen finden die untenstehenden Regelegungen falls entsprechend und zutreffend Anwendung.

7.1. Bei Softwareprodukten

7.1.1.

Bei Mängeln von Softwareprodukten vom Anbieter ist der Anbieter nach seiner Wahl zur Beseitigung des Mangels oder zur Lieferung einer mangelfreien Sache verpflichtet (Nacherfüllung).

7.1.2.

Im Abonnementlizenzmodell hat der Kunde das Recht, soweit und solange die Nutzung der Programme durch die Mängel erheblich eingeschränkt ist, die laufende Gebühr angemessen zu mindern.

7.1.3.

Im zeitlich unbeschränkten Lizenzmodell hat der Kunde nach seiner Wahl ein Minderungs- oder Kündigungsrecht, sofern der Anbieter die Nacherfüllung verweigert oder diese innerhalb von 3 Monaten nicht gelingt.

7.1.4.

Der Kunde darf einen Mangel nur dann selbst beseitigen und kann verlangen, dass insoweit entstandene Kosten ersetzt werden, wenn der Mangel nicht innerhalb von drei Monaten beseitigt wird und der Anbieter aufgrund einer dann erfolgten Mahnung des Kunden in Verzug geraten ist. § 536a Abs. 1 1.Alt. BGB ist ausgeschlossen.

7.1.5.

Die Mängelhaftung umfasst nicht die Beseitigung von Fehlern oder hierdurch entstandenen Mehraufwand, die durch äußere Einflüsse, Bedienungsfehler und nicht vom Anbieter durchgeführte Änderungen bzw. An- und Einbauten verursacht wurden.

7.2. Bei Werkleistungen

7.2.1.

Sollte die Ausführung einer Werkleistung erhebliche Mängel aufweisen, die den vertraglich vereinbarten Gebrauch signifikant beeinträchtigen, erhält der Kunde nach Wahl der Anbieter das Recht auf Nachbesserung oder Ersatzlieferung (Nacherfüllung).

7.2.2.

Sofern der Kunde der Anbieter nach einer ersten Aufforderung eine angemessene Frist von mindestens vier Wochen zur Nacherfüllung gesetzt hat und der Anbieter entweder die Nacherfüllung verweigert, oder diese fehlschlägt, hat der Kunde das Recht, entweder vom Vertrag zurückzutreten oder eine angemessene Minderung der Vergütung zu verlangen. Bei geringfügigen Abweichungen der Leistung, die die Funktionstauglichkeit nicht beeinträchtigen, kann der Kunde lediglich eine Herabsetzung der Vergütung fordern.

7.2.3.

Die Frist für Gewährleistungsansprüche des Kunden beträgt ein Jahr ab der Abnahme der jeweiligen Leistung. Im Falle von Teilleistungen beginnt die Frist mit der Abnahme der letzten Teilleistung. Sollte der Kunde eine Teilleistung nutzen, beginnt die Gewährleistungsfrist für diese Teilleistung mit dem ersten Tag der Nutzung nach der Teilabnahme. Davon ausgenommen ist die Gewährleistung für das ordnungsgemäße Zusammenspiel aller Teilleistungen und die Erfüllung der vereinbarten Leistungsmerkmale des gesamten Werkes.

7.3. Abwicklung

7.3.1.

Mängel hat der Kunde dem Anbieter unverzüglich nach Entdeckung zu melden; diese Meldung ist mit einer konkreten Mängelbeschreibung zu verbinden. Der Kunde stellt dem Anbieter unaufgefordert Unterlagen und Informationen zur Verfügung, die diese zur Beurteilung und Beseitigung benötigt.

7.3.2.

Hat der Anbieter nach Meldung eines Mangels Leistungen für eine Mängelsuche erbracht und liegt kein Sachmangel vor, so hat der Kunde die hierdurch entstandenen Kosten gemäß der allgemein von dem Anbieter angewandten Vergütungssätze zu tragen.

7.3.3.

Die Abtretung von Mängelansprüchen an Dritte ist ausgeschlossen.

7.3.4.

Für etwaige Schadensersatzansprüche gelten die Bestimmungen gemäß Ziffer 7.

8. Haftung

8.1.

Die Anbieter haftet bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit, nach dem Produkthaftungsgesetz sowie bei Personenschäden nach den gesetzlichen Vorschriften.

8.2.

Bei leichter Fahrlässigkeit haftet die Anbieter nur, wenn eine wesentliche Vertragspflicht (“Kardinalpflicht”) verletzt wird oder ein Fall des Verzugs oder der Unmöglichkeit vorliegt. Diese Haftung ist bei Sach- und Vermögensschäden auf den vertragstypischen und vorhersehbaren Schaden, maximal jedoch auf 20.000,- EUR je Schadensfall und Kunde beschränkt. Im Übrigen ist die Haftung ausgeschlossen.

9. Höhere Gewalt

9.1.

Eine Haftung der Anbieter im Fall höherer Gewalt ist ausgeschlossen. Dies umfasst unter anderem den Ausfall der externen Infrastruktur, Krieg, Unwetterkatastrophen sowie Pandemien.

9.2.

Ereignisse höherer Gewalt, die der Anbieter die Leistung wesentlich erschweren oder unmöglich machen, berechtigen sie, die Erfüllung ihrer Verpflichtungen um die Dauer der Behinderung und um eine angemessene Anlaufzeit hinauszuschieben.

10. Vertragsdauer/ Kündigung

10.1.

Verträge mit dem Anbieter über Dauerschuldverhältnisse, wie beispielsweise Abonnement-Lizenzmodelle, werden auf unbestimmte Zeit, jedoch mindestens für die im Vertrag festgelegte Mindestlaufzeit, abgeschlossen.

10.2.

Sofern nicht anders vereinbart, können unbefristete Verträge von jeder Partei mit einer Frist von drei Monaten zum Monatsende gekündigt werden. Dies gilt auch für die Kündigung einzelner Leistungen oder Verfahren.

10.3.

Das Recht zur fristlosen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt für beide Vertragsparteien unberührt.

10.4.

Der Anbieter behält sich das Recht vor den Vertrag zu kündigen, falls der Kunde die Software nicht gemäß Vertragsbedingungen verwendet. Darunter fallen unerlaubte Weitergabe an Dritte oder nicht genehmigte Änderungen an der Software.

10.5.

Bei Vertragsbeendigung im Abonnement-Lizenzmodell ist der Kunde verpflichtet, alle erhaltenen Materialien, einschließlich Software und Dokumentation, zurückzugeben oder unbrauchbar zu machen.

10.6.

Der Kunde wird auf Anforderung vom Anbieter eine Bestätigung übergeben, die die vollständige und vertragskonforme Erfüllung aller Rückgabeverpflichtungen bescheinigt.

11. Datenschutz

11.1.

Der Anbieter weist darauf hin, dass personenbezogene Daten für die Durchführung des Vertrages gespeichert werden.

11.2.

Der Anbieter darf die Bestandsdaten der Kunden für Beratungszwecke, zur bedarfsgerechten Gestaltung ihrer Leistungen und für eigene Zwecke verarbeiten und nutzen.

12. Sonstige Bestimmungen

12.1.

Alle Geschäftsbeziehungen unterliegen dem Recht der Bundesrepublik Deutschland. Erfüllungsort und Gerichtsstand ist, sofern nicht anders vereinbart, der Sitz des Anbieters.

12.2.

Sollten Teile dieser Vertragsbedingungen ungültig sein, bleibt die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Die Parteien verpflichten sich, ungültige oder unvollständige Vertragsbestimmungen durch gesetzlich zulässige Regelungen zu ersetzen.